Pflegegrad 1 ab 2027: Wird er abgeschafft? Was mit den 131 € passiert
Pflegegrad 1 bleibt – aber der Entlastungsbetrag soll wegfallen. Wir erklären, was im Gesetzentwurf steht, was noch offen ist und was Sie jetzt tun können.
Inhalt
Seit dem Sommer 2026 kursiert die Schlagzeile „Pflegegrad 1 wird abgeschafft“. Das stimmt so nicht. Richtig ist: Pflegegrad 1 soll bleiben, verliert aber nach dem Willen der Bundesregierung seine wichtigste Geldleistung – den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat.
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Nein. Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Darin bleibt Pflegegrad 1 ausdrücklich bestehen. Er wird künftig bei 15 bis unter 30 Punkten in der Begutachtung vergeben, bisher waren es 12,5 bis unter 27 Punkte.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hatte im Dezember 2025 einen stärker vorbeugenden Ansatz für Pflegegrad 1 vorgeschlagen. Daran knüpft der Entwurf an – allerdings mit einer harten Folge für den Geldbeutel.
Wer heute schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht allein deshalb, weil die Punktgrenzen steigen. Das regelt der Entwurf ausdrücklich. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand tatsächlich, kann eine neue Begutachtung aber wie bisher zu einer anderen Einstufung führen.
Was gilt heute bei Pflegegrad 1?
Gilt heute Bis zum Inkrafttreten der Reform ändert sich nichts. Menschen mit Pflegegrad 1, die zu Hause leben, haben Anspruch auf:
- den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat (§ 45b SGB XI) für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung,
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Handschuhe oder Desinfektionsmittel (bis 42 € im Monat),
- Zuschüsse für den barrierearmen Umbau der Wohnung,
- Pflegeberatung, einen halbjährlichen Beratungsbesuch zu Hause und Pflegekurse für Angehörige.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 schon heute nicht. Der Entlastungsbetrag ist deshalb für viele Betroffene die einzige Geldleistung, mit der sie spürbar Hilfe im Alltag bezahlen können.
Was ist ab 2027 für Pflegegrad 1 geplant?
Entwurf Nach dem Kabinettsentwurf soll sich ab dem 1. Januar 2027 Folgendes ändern:
| Leistung bei Pflegegrad 1 | Heute (2026) | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis 131 € / Monat | entfällt |
| Beratung | Pflegeberatung; halbjährlicher Beratungsbesuch zu Hause | unverändert; nur wer den Pflegegrad neu erhält, bekommt bis Ende 2028 in den ersten 3 Monaten bis zu 2 Zusatzberatungen |
| Pflegebegleitung | – | neuer Anspruch ab 1.1.2029 |
| Technische Pflegehilfsmittel | ja | ja |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € / Monat | entfällt |
| Wohnumfeld-Zuschuss | ja | ja |
| Digitale Pflegeanwendungen | ja | ja |
Die Pflegebegleitung soll Menschen mit Pflegegrad 1 helfen, länger selbstständig zu bleiben – etwa durch Beratung, Vorbeugung und das Vermitteln passender Angebote vor Ort. Sie ist aber eine Beratungs- und Lotsenleistung. Geld, mit dem Sie selbst eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung bezahlen, ist damit nicht verbunden.
Zwischen dem Wegfall des Entlastungsbetrags (2027) und dem Start der Pflegebegleitung (2029) liegen zwei Jahre. Wer Pflegegrad 1 schon hat, erhält in dieser Zeit keine neue Leistung – nur wer neu eingestuft wird, bekommt einige zusätzliche Beratungen. Auch die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € im Monat soll entfallen. Wer heute mit den 131 € eine regelmäßige Haushaltshilfe bezahlt, müsste diese Hilfe ab 2027 selbst finanzieren – oder einen höheren Pflegegrad prüfen lassen, falls sich der Bedarf erhöht hat.
Für Pflegegrad 2 bis 5 soll der Entlastungsbetrag durch ein neues Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat ersetzt werden. Pflegegrad 1 ist davon ausgenommen.
Sie haben Pflegegrad 1 und Guthaben bei der Pflegekasse?
Wir prüfen kostenlos, wie viel Ihnen 2026 noch zusteht, und planen mit Ihnen, wie Sie es sinnvoll nutzen.
Guthaben kostenlos prüfen lassenWas wird aus angespartem Guthaben?
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 haben den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat ausgeschöpft. Nach heutigem Recht wandern nicht verbrauchte Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr (Januar bis Juni bzw. Juli bis Dezember). Guthaben aus 2025 konnte deshalb bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden, Guthaben aus 2026 normalerweise bis zum 30. Juni 2027.
Offen Genau hier wird es mit der Reform unsicher: Der Gesetzentwurf enthält keine Übergangsregel für Restbeträge bei Pflegegrad 1. Ob Guthaben aus 2026 im ersten Halbjahr 2027 noch abgerufen werden kann, lässt der Text offen.
Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie Ihr Guthaben möglichst bis zum 31. Dezember 2026. Belege für Leistungen aus 2026 können nach unserer Einschätzung auch danach noch eingereicht werden. Ausdrücklich geregelt ist das im Entwurf aber nicht. Reichen Sie Belege deshalb möglichst zeitnah ein. Wie Sie das konkret angehen, erklären wir im Artikel Entlastungsbetrag 2026 noch nutzen.
Wann wird über die Reform entschieden?
- 30. September 2026Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf.
- 5. November 2026 (angesetzt)Erste Lesung im Bundestag.
- November 2026 (geplant)Anhörung im Gesundheitsausschuss, erster Durchgang im Bundesrat.
- 11. Dezember 2026 (geplant)Abschließende Lesung und Abstimmung im Bundestag.
- 18. Dezember 2026 (geplant)Zweiter Durchgang im Bundesrat.
- 1. Januar 2027 (geplant)Die meisten Änderungen treten in Kraft.
Der Zeitplan ist sehr knapp. Der Sozialverband VdK (öffnet neues Fenster) fordert, die Streichung bei Pflegegrad 1 zurückzunehmen, und die SPD-Fraktion hat Nachbesserungen im Bundestag angekündigt (öffnet neues Fenster). Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind deshalb möglich. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Guthaben erfragen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie, wie viel Entlastungsbetrag aus 2026 Sie noch haben.
- Bis Jahresende nutzen: Planen Sie Unterstützung so, dass das Guthaben bis zum 31. Dezember 2026 eingesetzt wird. Ein anerkannter Anbieter kann direkt mit der Kasse abrechnen.
- Pflegegrad prüfen: Hat sich Ihr Unterstützungsbedarf erhöht? Dann kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Nach dem Entwurf gilt für einen Antrag das Recht am Tag der Antragstellung.
- Neuigkeiten verfolgen: Die Abstimmungen sind für Mitte Dezember geplant. Sicher ist die Rechtslage erst, wenn das Gesetz verkündet ist.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1 ab 2027
Wird Pflegegrad 1 im Jahr 2027 abgeschafft?
Nein. Nach dem Gesetzentwurf vom 30. September 2026 bleibt Pflegegrad 1 bestehen. Gestrichen werden soll aber der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 ab 2027 noch 131 Euro?
Wenn das Gesetz wie geplant beschlossen wird, nein. Der Entwurf sieht vor, dass der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027 entfällt. Eine Übergangs- oder Bestandsschutzregel für den Entlastungsbetrag enthält der Entwurf nicht.
Was bekommt Pflegegrad 1 stattdessen?
Keine Geldleistung. Wer den Pflegegrad neu erhält, bekommt bis Ende 2028 in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungen; den halbjährlichen Beratungsbesuch gibt es schon heute. Ab 2029 ist eine Pflegebegleitung geplant. Technische Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Wohnungsumbau und digitale Pflegeanwendungen bleiben erhalten, die Pauschale für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel soll entfallen.
Verfällt mein Entlastungsbetrag aus 2026?
Nach heutigem Recht könnten Reste aus 2026 bis zum 30. Juni 2027 genutzt werden. Der Gesetzentwurf regelt für Pflegegrad 1 aber nicht, ob das nach der Reform noch gilt. Sicher ist nur die Nutzung bis zum 31. Dezember 2026. Wie Sie das angehen, erklärt der Artikel Entlastungsbetrag 2026 noch nutzen.
Lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad 1 noch?
Ja, aus mehreren Gründen: Ein Pflegegrad öffnet den Zugang zu Pflegehilfsmitteln, Zuschüssen für den Wohnungsumbau und Beratung. Zudem gilt nach dem Entwurf für die Einstufung das Recht am Tag der Antragstellung – ein Antrag noch 2026 wird also nach den heutigen Punktgrenzen begutachtet.
Gibt es Bestandsschutz für Pflegegrad 1?
Für den Pflegegrad selbst ja: Wer ihn hat, verliert ihn nicht allein wegen der höheren Punktgrenzen. Für den Entlastungsbetrag von 131 € sieht der Entwurf dagegen keinen Bestandsschutz vor – er soll auch für bereits Eingestufte entfallen.
Kann ich mit Pflegegrad 1 ab 2027 noch eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse bezahlen?
Nach dem Gesetzentwurf nicht mehr. Ohne Entlastungsbetrag gibt es bei Pflegegrad 1 kein Budget für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Nachbarschaftshilfe. Die Hilfe ist dann nur noch als Selbstzahler möglich – oder über einen höheren Pflegegrad, wenn der Bedarf gestiegen ist.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 (öffnet neues Fenster)
- Deutscher Bundestag: Erste Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (öffnet neues Fenster)
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (geltende Fassung) (öffnet neues Fenster)
- AOK-Gesetzesmonitor: PNOG, Stand 27.10.2026 (öffnet neues Fenster)
Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu 2027 beruhen auf dem Gesetzentwurf und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
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