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Entlastungsbetrag 2026: Wann verfällt er? Fristen, Restguthaben, Checkliste

Viele Pflegebedürftige nutzen den Entlastungsbetrag gar nicht oder nur teilweise. Vor der Pflegereform 2027 lohnt sich ein Blick auf Ihr Guthaben bei der Pflegekasse – vor allem mit Pflegegrad 1.

Stand: 28. Oktober 2026 Lesezeit: ca. 6 Minuten
Das Wichtigste in 30 Sekunden
131 € / MonatEntlastungsbetrag für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben – 1.572 € im Jahr.
30. JuniBis dahin kann nach heutigem Recht das Guthaben des Vorjahres genutzt werden.
31.12.2026Der sichere Stichtag für Pflegegrad 1 – danach ist unklar, ob Reste noch abrufbar sind.
Inhalt

Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nach heutigem Recht erst am 30. Juni des Folgejahres – Guthaben aus 2026 also am 30. Juni 2027. Weil der Entwurf der Pflegereform keine Übergangsregel enthält, ist der 31. Dezember 2026 der sichere Stichtag.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Gilt heute Jeden Monat stehen Ihnen bis zu 131 € zur Verfügung. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt nicht sofort, sondern sammelt sich über das Jahr an. Nach § 45b SGB XI können nicht verbrauchte Beträge zusätzlich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Praktisch heißt das: Guthaben eines Jahres können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Guthaben aus …nutzbar bisStatus
202530. Juni 2026bereits verfallen, falls nicht genutzt
2026 (Pflegegrad 2–5)nach heutigem Recht 30. Juni 2027Reform-Regeln noch offen
2026 (Pflegegrad 1)sicher bis 31. Dezember 2026danach ungeklärt

Wichtig: Entscheidend ist, wann die Leistung erbracht wurde. Belege für Unterstützung, die Sie 2026 erhalten haben, können Sie nach unserer Einschätzung auch Anfang 2027 noch einreichen. Ausdrücklich geregelt ist das im Gesetzentwurf nicht – reichen Sie sie deshalb möglichst zeitnah ein.

Warum 2026 besonders wichtig ist

Entwurf Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz grundlegende Änderungen zum 1. Januar 2027:

  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag soll ersatzlos entfallen. Eine Übergangsregel für Restguthaben enthält der Entwurf nicht. Mehr dazu im Artikel Pflegegrad 1 ab 2027.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Aus dem Entlastungsbetrag soll ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat werden. Ansparen ist laut Gesetzesbegründung dann nicht mehr vorgesehen.
Unser Rat

Solange nicht beschlossen ist, wie mit Restguthaben umgegangen wird, ist die Nutzung bis zum 31. Dezember 2026 der einzige sichere Weg. Das gilt besonders für Menschen mit Pflegegrad 1.

Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können

Das Geld ist zweckgebunden. Sie bekommen es nicht ausgezahlt, sondern die Pflegekasse erstattet Kosten für bestimmte Leistungen:

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe oder Begleitung zu Terminen. In Sachsen müssen diese Anbieter nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung anerkannt sein.
  • Nachbarschaftshilfe – in Sachsen durch geschulte und von der Pflegekasse anerkannte Nachbarschaftshelfer.
  • Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege – für die Eigenanteile.
  • Ambulante Pflegedienste – ab Pflegegrad 2 nur für Hilfe im Haushalt und Betreuung, nicht für die Körperpflege.

Am einfachsten ist ein Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dafür unterschreiben Sie einmalig eine Abtretungserklärung. Sie müssen dann nichts vorstrecken.

Guthaben vorhanden, aber kein Anbieter?

AlltagsNest ist in Sachsen anerkannt und rechnet direkt ab – in Dresden, Pirna und Heidenau. Oft können wir noch vor Jahresende starten.

Rückruf anfordern: Start noch 2026?

Rechenbeispiel für Sachsen: Wie viele Stunden Hilfe sind das?

In Sachsen gelten für anerkannte Angebote gesetzliche Preisobergrenzen. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen höchstens 42,45 € pro Stunde berechnet werden, für haushaltsnahe Dienstleistungen höchstens 38,11 € pro Stunde. Eine Anhebung zum 1. Januar 2027 ist angekündigt, die neuen Werte sind noch nicht veröffentlicht.

Ihr GuthabenStunden Haushaltshilfe*Das entspricht etwa …
131 € (ein Monat)ca. 3,4 Stundeneinem Hausputz im Monat
393 € (drei Monate)ca. 10 Stundengut einer Stunde Hilfe pro Woche bei Start Anfang November
786 € (sechs Monate)ca. 20 Stundengut 2 Stunden Hilfe pro Woche bei Start Anfang November
1.572 € (ganzes Jahr)ca. 41 Stundenrund 4,5 Stunden Hilfe pro Woche bei Start Anfang November

* Beispielrechnung mit dem sächsischen Höchstsatz für haushaltsnahe Dienstleistungen von 38,11 € pro Stunde, ohne Anfahrtskosten. Der tatsächliche Stundensatz Ihres Anbieters kann niedriger sein.

Mehr Budget ab Pflegegrad 2

Gilt heute Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, wenn Sie diese nicht für einen Pflegedienst brauchen. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318,40 € im Monat zusätzlich zum Entlastungsbetrag, bei Pflegegrad 3 bis zu 598,80 €.

Entwurf Auch diese Umwidmung soll nach dem Gesetzentwurf 2027 entfallen. Wer sie bisher nicht kannte, sollte 2026 noch prüfen, ob sie infrage kommt. Ebenfalls abgeschafft werden soll der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 €. Was dazu geplant ist, erklärt der Überblick zur Pflegereform 2027.

Checkliste für die letzten Wochen des Jahres

  1. Guthaben erfragen: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse schriftlich bestätigen, wie viel Entlastungsbetrag Sie noch haben.
  2. Bedarf festlegen: Wobei brauchen Sie konkret Hilfe? Hausputz vor den Feiertagen, Einkäufe, Begleitung zu Terminen, Gesellschaft?
  3. Anerkannten Anbieter wählen: Fragen Sie nach der Anerkennung nach Landesrecht und ob direkt mit der Kasse abgerechnet wird.
  4. Abtretung unterschreiben: So rechnet der Anbieter direkt ab und Sie gehen nicht in Vorleistung.
  5. Termine bis Ende Dezember planen: Gerade vor Weihnachten sind viele Anbieter ausgebucht. Früh anfragen lohnt sich.
  6. Belege sammeln: Wenn Sie selbst abrechnen, reichen Sie alle Rechnungen aus 2026 zeitnah ein.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag 2026

Bis wann muss ich den Entlastungsbetrag 2026 nutzen?

Nach heutigem Recht können Beträge aus 2026 bis zum 30. Juni 2027 genutzt werden. Weil die geplante Pflegereform keine Übergangsregel für Restbeträge enthält, ist der 31. Dezember 2026 der sichere Stichtag – besonders bei Pflegegrad 1.

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Die Pflegekasse erstattet Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen von Pflegediensten. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?

Sie können angespartes Guthaben aus Vormonaten für neue Leistungen einsetzen. Leistungen, die Sie bereits privat bezahlt haben, lassen sich erstatten, wenn sie von einem anerkannten Anbieter stammen und im Anspruchszeitraum erbracht wurden. Bewahren Sie die Rechnungen auf.

Darf ein Familienmitglied mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden?

In Sachsen können Nachbarschaftshelfer anerkannt werden, die nicht bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind, nicht mit Ihnen zusammenleben und nicht selbst als Pflegeperson für Sie eingetragen sind. Enge Angehörige wie Kinder oder Enkel sind damit ausgeschlossen. Die Anerkennung erfolgt über die Pflegekasse.

Was passiert mit meinem Guthaben bei Pflegegrad 2 bis 5 ab 2027?

Das regelt der Gesetzentwurf nicht ausdrücklich. Für das neue Sozialraumbudget ist laut Begründung kein Ansparen mehr vorgesehen. Wie mit Resten aus dem alten Entlastungsbetrag umgegangen wird, ist offen. Auch hier ist die Nutzung bis Jahresende die sicherste Lösung.

Gilt der Entlastungsbetrag auch für Kinder?

Ja. Der Entlastungsbetrag hängt nicht vom Alter ab. Auch Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad, die zu Hause leben, haben 2026 Anspruch auf bis zu 131 € im Monat. Nach dem Gesetzentwurf sollen Pflegebedürftige unter 25 Jahren ab 2027 mit Pflegegrad 2 bis 5 sogar ein Sozialraumbudget von bis zu 300 € im Monat erhalten.

Quellen

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu 2027 beruhen auf dem Gesetzentwurf und können sich noch ändern.

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