Entlastungsleistungen in Dresden

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflege erfordert Hingabe und Kraft. Wir von AlltagsNest begleiten Sie stundenweise im Alltag und schaffen Freiräume durch professionelle Alltagsbegleitung Dresden – finanziert über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse.

Entlastung für Angehörige: Gemeinsam den Alltag meistern

Pflegende Angehörige stehen oft vor großen Herausforderungen. Viele wissen jedoch nicht, dass ihnen für die stundenweise Betreuung zu Hause Dresden staatlich anerkannte Hilfen zustehen. Wir unterstützen Sie bei Formalitäten und vermitteln Ihnen orientierend die passenden Entlastungswege.

Unterstützung & Alltagsbegleitung

Orientierung & Unterstützung

Wir beraten Sie orientierend zu Anträgen und Pflegegraden. Wir unterstützen bei Formalitäten und vermitteln bei Bedarf passende Stellen in Dresden, um Ihre Versorgungssituation zu sichern.

Alltagsbegleitung Dresden

Unsere stundenweise Betreuung umfasst Gesellschaft leisten, Begleitung zu Terminen und haushaltsnahe Hilfe. Wir sind da, damit Sie als Angehörige Zeit zum Durchatmen finden.

Hilfe für junge Pflegende

Besondere Angebote für Kinder und Jugendliche, die Angehörige pflegen. Wir weisen den Weg zu Projekten wie der „Pausentaste“, um Überlastung frühzeitig vorzubeugen.

Ihr Budget für Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 steht jedem Pflegebedürftigen der Entlastungsbetrag 131 € monatlich zu. Dies entspricht 1.572 € pro Jahr für Leistungen zur Unterstützung im Alltag (§45b SGB XI).

131 € monatlich
1.572 € pro Jahr
Ansparung möglich
Übertragbar bis 30.06.

Entlastungsbetrag

1.572 €

Jährlich zur Verfügung

Häufige Fragen zur Entlastung

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja. Nicht genutzte Beträge des Vormonats werden in den nächsten Monat übertragen. Beträge aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres für unsere Leistungen nutzen.
Muss ich einen Pflegegrad haben?
Ja, der Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € besteht ab Pflegegrad 1. Wir beraten Sie jedoch auch gerne orientierend, wenn Sie erst am Anfang der Einstufung stehen.
Rechnen Sie Verhinderungspflege ab?
Nein. AlltagsNest rechnet ausschließlich über den Entlastungsbetrag (§45b) ab. Für Leistungen der Verhinderungspflege wenden Sie sich bitte an einen ambulanten Pflegedienst.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5 können bis zu 40 % ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln, um zusätzliche stundenweise Betreuung zu finanzieren.

Wege zur Entlastung finden

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre monatlichen Budgets optimal für Alltagsbegleitung einsetzen.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

Luise - Ansprechpartnerin

Luise

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Rufen Sie uns an

0351 418 818 58

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